Bahn-Verspätung bei Orkan + Sturm: Entschädigung - wieviel Geld zurück?

Es muss nicht immer ein Sturm oder Orkan sein. Oft reicht auch schon eine "ganz normale" Verspätung oder ein Zugausfall bei der Bahn. Der Ärger der Fahrgäste ist meist groß. Doch wenigstens auf dem umsonst bezahlten Kosten für das Ticket müssen Bahnkunden oft nicht sitzen bleiben. Wieviel Geld gibt es zurück? Mehr zu Fahrgastrechten, Entschädigungen und wie Sie an Ihr Geld kommen.

Wann ist die Zugbindung aufgehoben?

Wieviel Geld Entschädigung - ab wann?

Verspätungen durch höhere Gewalt wie Streik, Sturm

Taxi-Kosten und Hotel

Ansprüche über Beschwerdeformulare

Pendler - auch bei Monatskarten

Probleme mit Ihren Ansprüchen

 

Ihre Rechte bei Zugverspätung bzw. Zugausfall

Rechtsgrundlage für Bahn-Fahrgastrechte ist die Verordnung EG 1371/2007 der Europäischen Union. Wichtig für die Anwendung ist die Dauer der Verspätung. Ist ein Zug bei der Deutschen Bahn mindestens eine Stunde verspätet, haben Sie ein Recht darauf, Geld zurück zu bekommen. Das gilt prinzipiell (mit kleinen Abweichungen in manchen Ländern) auch für Fahrten im Urlaub innerhalb der EU). Teilweise fallen auch ganze Züge aus und man muss sowieso auf eine spätere Zugverbindung ausweichen.

Bereits ab einer Ankündigung von mindestens 20 Minuten Verspätung können Sie bei der Deutschen Bahn auch einen anderen Zug nutzen, sogar wenn Ihr Ticket eigentlich eine sogenannte Zugbindung ausweist. Dabei darf man auch eine andere Zugklasse nutzen (z.B. ICE statt IC). Zumindest bei Tickets im Nahverkehr muss jedoch der normale Aufpreis gezahlt werden. Sie können allerdings beantragen, den Betrag nachträglich von der Bahn zurückzuerhalten.

 

Entschädigungen, wenn Bahn-Verspätungen zu späterem Eintreffen am Zielort führen

Kommt ein Fahrgast durch die absehbaren bzw. von der Bahn kommunizierten Verspätungen mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm einen Teil des Fahrpreises erstatten.

  • Ab einer Stunde Zug-Verspätung haben Sie in jedem Fall ein Anrecht darauf, sich 25 Prozent des Fahrpreises auszahlen lassen. Entscheidend ist dabei die errechnete Ankunft am Zielort.
  • Ab einer errechneten verspäteten Zug-Ankunft am Zielort von zwei Stunden und mehr können Sie 50 Prozent des Fahrpreises erhalten.
  • Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.
  • Wenn Sie ein Ticket für den Hin- und Rückweg erworben haben, wird die Erstattung vom halben Preis aus berechnet. Der Anteil wird allerdings nur auf die Strecke berechnet, auf der die Verspätung auftrat, also nicht unbedingt für die Gesamtstrecke (einfach wäre ja auch "langweilig").

Wichtig: Maßgeblich für eine nachträgliche Entschädigung ist bei einer Verspätung auf der Reise die Ankunftszeit am Zielort. So kann im Extremfall bereits eine zehnminütige Verspätung beim ersten Zug, die zu verpassten Anschlusszügen führt und den Reisenden über eine Stunde später am Zielort ankommen lässt, zu einer Entschädigung führen.

Wurde durch die Bahn bereits eine Verspätung von deutlich mehr als einer Stunde kommuniziert, können Sie am Schalter versuchen, sich den Preis des Zugtickets auszahlen zu lassen oder alternativ eine andere Strecke zum Ziel wählen. Wenn Sie Ihr Geld zurück wollen, lassen Sie sich Fahrkarte und Reservierung im Reisezentrum der Bahn oder in den DB-Agenturen auszahalen. Online-Tickets können Sie sich über die Webseite der Bahn erstatten lassen.

 

Verspätungen durch höhere Gewalt wie Streik, Sturm und Schnee

Lange hatten Reisende nur Chancen auf Entschädigungen, wenn die Bahn z.B. durch technische Mängel oder Störungen selbst für den Schaden verantwortlich war. Oft wurde argumentiert, ein Sturm sei höhere Gewalt. Doch inzwischen gilt: Bei Zugverspätungen müssen Kunden einen Teil des Ticketpreises zurück erstattet bekommen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 hat diesbezüglich die Rechte der Bahnkunden gestärkt. Die Bahn muss auch im Fall höherer Gewalt für Verspätungen zahlen. Auch wenn die Bahn durch Unwetter nicht selbst schuld sein sollte. Egal, ob Schnee, Stürme, andere Witterungseinflüsse oder andere außergewöhnliche Umstände wie ein Streik solche Verspätungen verursachen - das können Sie erwarten.

 

Bahn - Zug fährt in Bahnhof

 

Taxi-Kosten und Hotel-Übernachtungen

Tagsüber haben Sie bei Bahn-Verspätungen kein automatisches Anrecht auf die alternative Nutzung eines Taxis. Erkundigen Sie sich in Extremfällen beim Service-Personal oder im lokalen Reisecenter, ob die Bahn im konkreten Fall eine Kulanz-Regelung trifft und Ihnen bestätigt. Sollten Sie allerdings nachts an einem Bahnhof festsitzen, weil der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat bzw. ausfällt, können Sie unter bestimmten Umständen zur Weiterreise andere Verkehrsmittel in Anspruch nehmen und die Kosten dafür von der Deutschen Bahn zurückfordern. 

Wenn, wie nachts vielerorts zu erwarten, die Bahn keine alternative Beförderungsmöglichkeit (z.B. einen Bus) anbietet und kein preisgünstigeres öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, dürfen Sie auch mit dem Taxi weiterreisen. Bedingung ist, dass Ihr Zug planmäßig zwischen 0.00 und 5.00 Uhr am Ziel ankommen sollte bzw. der letzte Zug an diesem Tag ausfällt und Sie Ihr Reiseziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen können. Die von der Bahn maximal bezahlten Taxikosten sind allerdings auf 80 Euro begrenzt. , werden auch Übernachtungskosten von der Bahn übernommen.

Wird im Extremfall wegen der Verspätungen eine Übernachtung nötig, muss die Bahn in den meisten Fällen auch die Kosten für eine (günstige) Hotelübernachtung tragen.

 

Schadensersatz auch bei Folgeschäden?

Die Bahn kommt nur für die Folgen im eigenen Verkehrssystem auf. Wenn Urlauber dadurch Ihren Flug verpassen oder Geschäftsreisende einen wichtigen Geschäftstermin versäumen, kommt die Deutsche Bahn dafür nicht auf. Sie sollten also bei zeitkritischen Verbindungen bereits vorab einen zeitlichen Puffer einplanen, Folgekosten müssen in den allermeisten Fällen nicht durch die Bahn übernommen werden.

 

Geld zurück - Ansprüche über Beschwerdeformulare online und am Schalter

Am besten: Direkt im (verspäteten) Zug bzw. am Bahnsteig beim Bahnpersonal nach einem Fahrgastrechte-Formular fragen, auf dem die Bahn-Mitarbeiter bereits die Verspätung eingetragen haben. Aber auch ohne Bestätigung kann man nach der Fahrt einen leeren Formular-Vordruck z.B. in den Service- und Reisecentern abholen. Ein Beschwerdeformular und weiterreichende Infos sind hier auf den Seiten der Deutschen Bahn und auch für Ihre Wettbewerber im Internet erhältlich, dies können Reisende an das Eisenbahn-Bundesamt richten.

Wer Verspätungen für eine Zeitkarte (z.B. Monatskarte) geltend machen möchte, muss seine Ansprüche dafür per Post an das Service-Center Fahrgastrechte geltend machen (Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main).

Um Ihre Ansprüche einzufordern, müssen immer vorhandene Belege (z.B. eine Fahrkarten-Kopie) zusammen mit dem Beschwerde-Formular eingereicht werden.

 

Pendler - auch bei Monatskarten im Nahverkehr können Sie Geld zurück bekommen

Auch Pendler mit Monatskarten werden prinzipiell entschädigt. Wenn Sie eine Wochen- oder Monatskarte der Deutschen Bahn besitzen, sollten Sie alle auflaufenden Verspätung schriftlich protokollieren und nach Ende des Monats einreichen, bei Jahreskarten auch bereits schon während der aktuellen Laufzeit. Bei Verspätungen von mindestens einer Stunde werden hier von der Bahn pauschale Entschädigungen in Aussicht gestellt.

Pro Verspätung allerdings (Stand: 2015) nur 1,50 Euro. Erst ab 4 Euro gesamt wird ausgezahlt, aber insgesamt maximal 25% des Werts der Fahrkarte. Im Nahverkehr müssen Fahrgäste somit für Auszahlungen mindestens drei Verspätungen nachweisen. Relativ viel Aufwand für einen kleinen Ertrag. Es sei denn, große Verspätungen sind im Winter auf einer Strecke ein Dauerzustand.

 

Beschwerden: Probleme mit Ihren Ansprüchen an die Bahn?

Die Bahn muss Beschwerden innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Sie selbst haben drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, da diese sonst verjähren. Haben Sie Probleme mit dem Anerkennen Ihrer Ansprüche durch die Bahn und weigert sich das Unternehmen, Ihnen Geld zurück zu zahlen? Es gibt für solche Fälle eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die weiterhilft.

Manchmal hilft auch die Recherche in den bahneigenen Unterlagen zu den Fahrgastrechten, online unter http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/services/passenger_rights/fahrgastrechte_fernverkehr.shtml

Kommen Sie auch über diese Wege nicht weiter, können Sie Ihre Beschwerden per Telefon-Hotline, Post oder Email auch an das Eisenbahn-Bundesamt richten

(Alle Angaben wurden sorgsam recherchiert. Eine rechtliche Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden)