Thomas Cook insolvent - was Kunden wissen sollten

Großer Ärger und Unsicherheit für Kunden: Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz beantragt. Der Betrieb wird umgehend eingestellt. Für Kunden von Thomas Cook ist somit kurzfristig unklar, wie sie wieder nach Hause kommen. Wie sollten sich Reisende verhalten, wo können Sie Informationen und ggf. Hilfe bekommen?

Flugausfall wegen Thomas Cook Pleite © Christian Pedant/Fotolia

Folgender Stand bezüglich aktueller Fragen für Urlauber ist bisher bekannt

  • Für die britischen Kunden ist die dortige Regierung zuständig, die versucht, ausreichend Flugzeuge bereitzustellen, um Urlauber zurück nach Großbritannien zu bringen.
  • Für Kunden in ganz Europa, darunter auch viele Deutsche und Österreicher sieht das anders aus. In Deutschland stehen Versicherer in der Verantwortung, Pauschal-Touristen in solchen Fällen über andere Fluggesellschaften zurück zu bringen. Zu diesem Zweck gibt es die sogenannten "Reisesicherungsscheine". 

Regeln für Pauschalreisende aus Deutschland

Für in Deutschland gebuchte Pauschalreisen ist dieser Sicherungsschein zunächst einmal Vorteil. Für bereits im Urlaub weilenden Reisenden muss für Ersatz beim Transportmittel zurück in die Heimat gesorgt werden. Wie, das erfahren Urlauber direkt von ihrem Reiseveranstalter. 

Neben klassischer All-Inclusive Pauschalreisen gilt das auch für Kunden, die stattdessen sogenannte "verbundene Reiseleistungen" gebucht haben. Dafür müssen mindestens zwei "Reise-Bausteine" wie z.B. Flug und Hotel innerhalb von 24 Stunden beim selben Anbieter gekauft worden sein (Reisebüro oder auch Online-Reiseportal). Für jede dieser verbundenen Leistungen muss aber eine separate Buchungsbestätigung sowie Rechnung erstellt worden sein. In diesem Fall sollte im Regelfall der Reisepreis ebenfalls abgesichert sein. 

Individualreisende haben leider generell keinen Anspruch auf einen vom Reiseunternehmen bzw. einer Versicherung bezahlten Ersatzflug. Die dann selbst zu tragenden Flugkosten können eventuell über einen Antrag aus der Insolvenzmasse beglichen werden, wenn denn dafür genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Thomas-Cook / Neckermann Kunden Info-Seite - auch Öger Tours betroffen

Aktuell würden nach Unternehmensangaben noch Alternativen geprüft. Ansonsten könne das Unternehmen gezwungen sein, neben der Thomas Cook auch für Bucher Reisen, Öger Tours und  eventuell weitere Gesellschaften einen Insolvenzantrag zu stellen. 

Auf der neu eingerichteten Website thomascook.caa.co.uk finden Kunden von Thomas Cook aktuellste Informationen des Unternehmens (Stand Montag nur engl.). Laut Thomas Cook werden Gäste mit Abreisen am 23. und 24. September baldmöglichst kontaktiert. Das Unternehmen bittet diesbezüglich, davon abzusehen, selbst in den Callcentern anzurufen. Bei Neckermann Reisen, und Öger Tours können zur Zeit keine Reisen gebucht werden.

Infos für Kunde, die sich auf einer Reise befinden bzw. bald reisen wollen

Urlauber, die mit Thomas Cook oder z.B. Neckermann Reisen aktuell unterwegs sind, sollten sich umgehend an Ihren Reiseleiter wenden. Zudem gibt es allgemeine Informationen auf folgender Website (engl.). https://thomascook.caa.co.uk/customers/if-you-are-currently-abroad/

Im Zweifel kann man sich auch an den Dienstleister KAERA der Insolvenzversicherung Zurich Insurance wenden (www.kaera-ag.de).

Kunden, die vom 25.09. bis einschließlich 13.10. mit insolventen Thomas Cook bzw. Tochterunternehmen reisen wollen: Die Reisen wurden vom Veranstalter abgesagt und werden nicht durchgeführt. Betroffene Kunden werden vom Veranstalter informiert.

Was ist mit Thomas-Cook Fluglinie Condor?

Die ehemals rein deutsche Fluglinie Condor ist als bisherige Konzerntochter von Thomas Cook rechtlich eigenständig. In 2019 war von Thomas Cook bereits versucht worden, Condor zu verkaufen, der Versuch wurde jedoch gestoppt. Nach Bekanntgabe der Insolvenz der Muttergesellschaft betonte Condor, dass der Flugbetrieb weitergehen würde. Allerdings dürften aus rechtlichen Gründen keine neuen Flugreisen, die bei Thomas Cook gebucht worden seien, angetreten werden. Dies stellt für die Auslastung der Condor-Flieger ein Problem dar. Die Condor hat deshalb bei der deutschen Bundesregierung einen Antrag auf einen staatlich abgesicherten Überbrückungskredit gestellt. Die Regierung und das Land Hessen haben zugesagt, dem profitablen Unternehmen einen Kredit über sechs Monate von 380 Millionen Euro zu gewähren.

Thomas-Cook-Pleite: Bisher nicht betroffene Reiseveranstalter

Thomas Cook weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin, dass Buchungen über eine ganze Reihe von Veranstaltern nicht von der Insolvenz betroffen sind. Fragen zu Reisen könnten direkt mit dem jeweiligen Veranstalter geklärt werden:

  • Aldiana
  • Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
  • FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
  • Schauinsland Reisen
  • TUI-Gruppe
  • LMX Reisen
  • VTOURS
  • AMEROPA
  • Alltours (inkl Byebye)
  • ETI Reisen
  • LTUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX

(Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert.)