- Rückerstattung bzw. Umbuchung
- Zusätzliche Ausgleichszahlung?
- Schlichtungsstellen für Entschädigungen
- Zusätzliche Entschädigung - Geld zurück gegen Provision
Welche Flüge fallen aus?
Ryanair nannte nach der ersten Ankündigung zehn Verbindungen, die bis zum 31. Oktober täglich ausfallen sollen. Dazu gehören unter anderem zwei Verbindungen nach London sowie je eine nach Brüssel, Dublin, Barcelona, Madrid, Lissabon, Porto, Mailand und Rom. Für die täglichen Ausfälle bietet die Fluggesellschaft nach vorherigen Protesten eine aktuelle Liste auf der RyanAir Website an.
Müssen Kunden sich selbst zu Ryanair-Flugausfällen informieren?
Das Unternehemen teilte mit, dass betroffene Passagiere per E-Mail informiert werden, falls ihr Flug ausfallen sollte. Das würde im Umkehrschluß bedeuten, dass Flüge wie geplant starten, wenn Sie keine entsprechende E-Mail erhalten. Wer nicht seinem Mail-Postfach vertrauen möchte, hat es teilweise nicht leicht, eine telefonische Auskunft bei der überlasteten Hotline zu erhalten. In diesem Fall bietet sich die Liste der kurzfristig gestrichenen Flüge auf der Ryanair Website an.
Rechte bei einem ausgefallenen Flug - Rückerstattung
Betroffene Kunden können laut Angaben der Airline eine Rückerstattung des Flugpreises beantragen. Eine Flugbuchung zu stornieren und einen Rückerstattung für den nicht genutzten Flug kann man online beantragen über das Ausfüllen eines Online-Formulars mit Ihren Buchungsdaten. Die Bearbeitung von Rückerstattungen soll "ca. 7 Werktage" dauern. Die Gutschrift erfolgt dabei auf die für die Flugbuchung verwendete Zahlungsmethode.
Umbuchung als Alternative zur Rückerstattung
Fluggäste können den ausgefallenen Flug auch durch Ryanair umbuchen lassen. Natürlich unter der Voraussetzung, es gibt freie Plätze auf den sowieso schon übervollen verbleibenden Verbindungen. Sollte Ihr Umbuchungswunsch eine Routenänderung beinhalten, so bietet Ryanair sowohl ein Online Chat Angebot als auch den "normalen" Weg über das Servicecenter.
Anspruch auf zusätzlicher Ausgleichszahlung?
Wenn eine Fluggesellschaft Sie mindestens vierzehn Tage vor dem geplanten Abflug von einer Stornierung eines Fluges unterrichtet, reicht das in der Regel. Die Fluggesellschaft sollte das die rechtzeitige Benachrichtigung allerdings beweisen können. Kunden erhalten, wenn gewünscht, statt einer Umbuchung den Flugpreis erstattet.
Erfolgt die Benachrichtigung weniger als vierzahn Tage vor Abflug, müssen Airlines Passagieren auch eine neue Verbindung anbieten. Werden Kunden weniger als sieben Tage vorher von der Flug-Annulierung in Kenntnis gesetzt, darf der angebotene Ersatzflug höchstens eine Stunde früher terminiert sein und nicht mehr als zwei Stunden später ankommen als der ursprünglich gebuchtee Flug.
Ansonsten muss die Fluggesellschaft zumindest Privatkunden entschädigen. Private Fluggkunden können dann eventuell einen Anspruch zwischen in der Höhe von 125 bis 600 Euro Entschädigung geltend machen.
Allerdings versuchen sich die Unternehmen oft mit der Begründung "außergewöhnlicher Umstände", die zum Flugausfall geführt haben, solchen Zahlungen zu entziehen. Was genau darunter fällt, ist allerdings im Gesetz nicht klar festgelegt. Dies wiederum führt regelmäßig zu Streit und auch gerichtlichen Klärungen. Portale für Fluggastrechte setzen Ihre Entschädigung durch
Schlichtungsstellen für Entschädigungen
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: Für Flüge ab dem 1. November 2013 können Sie bei Problemen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ansprechen. Zuvor müssen Sie aber schriftlich versuchen, direkt mit der Fluggesellschaft Ihre Ansprüche durchzusetzen. Erst wenn dies scheitert, ist es als Privatreisender möglich, ohne Gebühren einen Schlichtungsantrag bei der SÖP einzureichen, um eine Entschädigung zu erreichen. https://soep-online.de/
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland - Bei Problemen mit der Bewilligung von Ausgleichszahlungen von Fluggesellschaften mit Sitz im EU-Ausland (z.B. Iberia, RyanAir ec.) können Sie sich mit der Bitte um Beratung ebenfalls an diese Institution wenden. http://www.evz.de/de/ueber-uns/kontakt/
Zusätzliche Entschädigung - Geld zurück gegen Provision
Wer einen Anwalt mit der Klärung der eigenen Ansprüche beauftragen will und keinen Rechtsschutz hat, der signalisiert, die Angelegenheit zu finanzieren, geht ins Risiko. Eine Möglichkeit, dies zu reduzieren, ist eine vorherige Beratung bei einer Verbraucherzentrale, für die in der Regel nur Kosten im niedrigen zweistelligen Bereich anfallen.
Eine andere Option, um sein Geld zurück zu bekommen, sind professionelle Anbieter, die gegen Provision übernehmen. Sie verfügen über große Erfahrung zu Erfolgsaussichten und bei Verhandlungen mit Fluggesellschaften. Es gibt eine Reihe von Anbietern. fairplane* , Flightright* Wir kaufen deinen Flug bieten dabei sowohl Inkasso als auch die Sofortentschädigung an. Beim Inkasso muss der Kunde oft Monate warten, bis der Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft durchgesetzt wurde. Hierbei beträgt die Provision der Portale meist ca. 30%. In Fällen, bei denen die Wahrscheinlichkeit auf Durchsetzung der Entschädigung hoch sind, wird Kunden auch gerne eine Sofortentschädigung angeboten. Dabei liegen die Abschläge oft bei ca. 40%. Beim Anbieter Euflight gibt es sogar nur diese Option.
Wer stattdessen selber in den schriftlichen Dialog mit der Fluggesellschaft treten möchte, um sein Recht durchzusetzen, kann bei klaren Fällen mehr erreichen. Er kann dafür bei Bedarf anschließend die SÖP Schlichtungsstelle einschalten. Das bedeutet mehr Arbeit und Formalien mit Airlines, die teilweise sehr abgezockt sind im Abwimmeln von Kundenansprüchen, dafür mit der Hoffnung auf eine Entschädigung ohne Abzüge.
Empfehlung: Bietet ein Fluggast-Portal neben Inkasso eine niedrigere Sofortzahlung an, lohnt es sich voraussichtlich zu warten und die Inkasso-Variante mit den niedrigeren Provisonen zu wählen.
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Die Informationen dieses Artikels sollen Ihnen helfen, die Möglichkeiten einzuschätzen, Ihr Problem mit einer Fluglinie zu klären. Die Informationen wurden mit Sorgfalt recherchiert, sie stellen aber keine Rechtsberatung dar. Eine rechtliche Gewähr kann nicht übernommen werden.