Geplanter Urlaub in Corona-Zeiten: Muss man Reisen stornieren?

Mitte März 2020 hat das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland vor nicht notwendigen Reisen ins Ausland. Was heißt das für das Absagen von Reisen? In einigen, aber nicht in allen Fällen könnten nach der Auffassung von Experten nun Reisen kostenlos storniert werden. 

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Kurzfristig anstehende Pauschalreisen stornieren

Eigentlich in Kürze anstehende Pauschalreisen können nach Einschätzung der deutschen Verbraucherzentrale nun kostenlos storniert werden. Die ausgesprochene Reisewarnung könne man als starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis werten, was die Voraussetzung für den Rücktritt mit Rücküberweisung bereits geleisteter Zahlungen wäre. 

Was passiert mit für den Sommer geplanten Pauschalreisen?

Eine kostenlose Stornierung für zukünftige Reisen kann daraus leider nicht automatisch abgeleitet werden. Solange nicht klar ist, ob zum Reise-Zeitpunkt die aktuellen Einschränkungen und Reisehinweise noch bestehen, kann man laut den Verbraucherschützern nicht sicher Stornogebühren ausschließen. 

Es empfiehlt sich in jedem Fall der vorherige Kontakt mit dem jeweiligen Reiseveranstalter. Viele bekannte Anbieter wie z.B. die TUI oder Wikinger Reisen haben bereits von sich aus ihr Reiseprogramm für die nächsten Wochen ausgesetzt, andere arbeiten mit Kulanz bei vorzeitiger Stornierung. Wer eine gewisse Sicherheit braucht, könnte z.B. versuchen, die ursprüngliche Buchung in einen Gutschein für eine zukünftige Reise "umzutauschen". Immer mehr Touristik-Unternehmen bieten inzwischen diesen Kompromiss bei eiligen Entscheidungen an. 

Übrigens müssen Veranstalter, die in der EU Pauschalreisen anbieten, gegen Insolvenz versichert sein. Ein Versicherer müsste im Schadensfall finanziell einspringen. 

Stornierung bei Individualreisen

Die Verbraucherzentrale hält auch die kostenlose Stornierung von einzelnen Reiseleistungen prinzipiell für möglich, wenn durch aktuelle Reisebeschränkungen die Reise nicht angetreten bzw. das Reiseziel nicht erreichbar ist - falls die Buchung nach deutschem Recht erfolgte. Für Feriendomizil-Anbieter in anderen Ländern würde in der Regel das Stornierungsrecht des betreffenden Landes gelten. 

Um die Möglichkeiten auch ohne Anwalt erstmal auszuloten, hilft meist der möglichst frühzeitige Versuch, beim Anbieter anzufragen und nach einer möglichst einvernehmlichen Lösung zu suchen. Auch wenn dies am Ende nicht möglich sein sollte, können je nach Einzelfall die Chancen auf eine Rückerstattung von Zahlungen steigen. 

Bei Fluggesellschaften werden aktuell sehr viele Flüge schlicht gestrichen. In diesem Fall können gebuchte Fluggäste ihr Geld zurückfordern. Wenn der entsprechende Flug von der Airline voraussichtlich durchgeführt wird, sollte man frühzeitig die Fluggesellschaft wegen der Möglichkeit einer Stornierung, Umbuchung bzw. eines Gutscheins kontaktieren. 

Wenn alles nichts hilft: In der aktuell etwas unübersichtlichen Situation werden sich einige Themen nicht abschließend klären lassen. Falls eine spätere rechtliche Beurteilung eines konkreten Falles unausweichlich erscheint, sollte man sich im Zweifel an einen Anwalt wenden. 

(Dieser Artikel ersetzt keine juristische Fachberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.)