Aktuelle Warnung vor nicht notwendigen Reisen ins Ausland
16.03.2020 Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen Reisen ins Ausland. Es bestünde für viele Destinationen ein hohes Risiko, dass Rückreisen nicht mehr angetreten werden können! Mit zunehmenden drastischen Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr, Quarantäne-Maßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens sei in vielen Ländern zu rechnen. Änderungen der Einreise- und Quarantäne-Vorschriften würden teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung erfolgen. Zahlreiche Reisende seien in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.
Weitere Corona-Infos für Reisende findet man hier auf dieser Seite des Auswärtigen Amtes.
Siehe auch: Auswärtiges Amt - aktuelle Reisewarnungen weltweit zu Risiken auch über Corona hinaus.
Rückholaktion - Sonderflüge für Rückreisen deutscher Urlauber
17.03.2020 - Konzertierte Rückholaktion für Deutsche - Die Bundesregierung will allen Deutschen, die hierdurch im Ausland gestrandet sind, eine Rückkehr nach Deutschland ermöglichen. Mit Sonderflügen sollen Deutsche nach Haus gebracht werden.
Insgesamt werden voraussichtlich über 100.000 deutsche Urlauber aus Reiseländern zurückgeholt, noch bevor Ländergrenzen für die Ausreise geschlossen und Flugverbindungen unterbunden werden. Bei "Der Spiegel" findet sich hierzu ein ausführliches Interview mit dem Krisenbeauftragter des Auswärtigen Amtes.
16.03.2020 - Der große Reiseveranstalter, TUI soll nach einem Pressebericht des NDR bis auf Weiteres den größten Teil seines Reisegeschäfts aussetzen. In den nächsten Tagen sollen viele Urlauber zurück nach Deutschland geholt werden. Siehe auch: TUI-Infos zu von Einreisebeschränkungen betroffenen Ländern und aktuellen Maßnahmen der TUI.
17.03.2020 - Die Tagesschau hat eine umfangreiche Corona FAQ-Seite rund ums Buchen und Reisen erstellt mit Infos, was in den Zeiten von Corona beachtet werden sollte.
Übersicht internationaler Corona-Risikogebiete
Eine Liste internationaler Risikogebiete und besonders stark betroffene Gebiete in Deutschland findet man hier beim Robert-Koch-Institut.
Kundenrechte bei Reiseausfällen wegen Corona
Wer bereits ein Flug-Ticket gebucht hatte und jetzt durch gestrichene Flüge nicht selbst entscheiden muss, ob er die Reise antritt, kann es eventuell vermeiden, auf den Kosten sitzenzubleiben.
Bei Verspätungen und Flugausfällen greifen normalerweise die üblichen EU-Fluggastrechte (übrigens auch analog bei der Bahn die sogenannten "Fahrgastrechte").
Wenn es eine offizielle Reisewarnung für das Reiseziel gibt, kann der zuhause gebliebene Kunde einen Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten haben. Da aktuell viele Veranstalter von sich aus Reisen absagen, erhalten Urlauber ihre Kosten in vielen Fällen sowieso zurück, argumentiert Rechtsanwalt Solmecke in seinen FAQ rund um Veranstaltungen und Reisen.