Verpasste Anschlussflüge waren daher lange Zeit das Problem des Fluggastes. Doch im Jahr 2013 hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Flugpassagieren für Entschädigungen im Bezug auf die europäische Fluggastrechte-Verordnung aus. Wichtig ist dabei nicht die Verspätung beim Abflug selbst, sondern am Reiseziel. Dies betrifft also auch Verspätungen am Reiseziel durch verpaste Anschlussflüge (vorausgesetzt, die beiden Flüge wurden zusammen gebucht).
Wer sein Ziel aufgrund der Flugverspätung mehr als drei Stunden verspätet erreicht, kann laut dem Urteil den verzögerten Flug in Anspruch nehmen und trotzdem auf Entschädigung durch die entstandene Verzögerung hoffen. Die mögliche Entschädigungshöhe ist dabei gestaffelt nach Entfernung.
- Bis zu 1500 Flugkilometern können Fluggäste 250 Euro erhalten, zwischen 1500 und 3500 Kilometer 400 Euro, bei noch weiteren Strecken kann ein Anrecht auf 600 Euro Entschädigung bestehen.
- Ab fünf Stunden Verspätung kann der Flugreisende sein Ticket auch zurückgeben und sich das Geld auszahlen lassen. Damit sind eventuelle nachträgliche Ansprüche allerdings in der Regel allerdings ausgeschlossen.
- Eine Entschädigungen nach europäischem Recht gilt allerdings lediglich für Flüge, die auch in einem EU-Land starten. Es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU. In diesem Fall gelten diese Rechte auch für Flüge, die in der EU landen.
Bei außergewöhnlichen Umständen ist hingegen keine Entschädigung für einen verspäteten Flug zu erwarten, wenn die Flüge wegen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Fluglinie und "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" liegen. Auch ein Streik fällt unter solche "außergewöhnlichen Umstände", bei denen die Fluggesellschaften nicht haften müssen. Dazu zählen auch z.B. extreme Wettereinflüsse oder unvermeidbare Sicherheitsrisiken.
Fluggesellschaften müssen sich aktiv um Abhilfe kümmern
Allerdings muss laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft oder der Veranstalter seine Kunden bei größeren zeitlichen Verzögerungen betreuen, auch wenn das Unternehmen für die Verspätung nicht direkt verantwortlich ist.
Dazu zählen Angebote für das leibliche Wohl genauso wie im Falle einer Flugverschiebung auf den nächsten Tag in den meisten Fällen auch die Übernahme von Übernachtungskosten im Hotel. Sollten Ihnen trotz Nachfrage keine derartige Betreuung angeboten werden, muss sich der Reisende notgedrungen selbst um Verpflegung und ggf. um eine Unterkunft kümmern.
Wie Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung belegen
- Lassen Sie sich die Verspätungen mit Begründung am Flughafen (z.B. Flugpersonal bzw. meist der Service-Schalter der Fluglinie) am besten schriftlich bestätigen, um Ihre Ansprüche besser belegen zu können.
- Entstehen Ihnen Unkosten, lassen Sie sich dafür einen Beleg geben, um nachträglich die entstandenen Beträge in Rechnung stellen zu können.
- Tauschen Sie bei unklaren oder fehlenden Angaben der Unternehmen gegebenenfalls mit anderen Fluggästen Adressdaten und Telefonnummern aus, um sich im Nachhinein mit Ihnen austauschen zu können.
Schlichtungsstellen für Entschädigungen + entstandene Kosten
Gesetzlich geregelte Ausgleichszahlungen findet man in der Fluggastrechteverordnung, die aber gerade bei Verspätungen teilweise zu unklar bleibt. Das führt dazu, dass manche Fluggesellschaften bei Ansprüchen auf Entschädigung von Reisenden auf Zeit spielen und Ansprüche erst einmal ablehnen oder nur teilweise anerkennen wollen. Wer als Kunde dann nicht direkt seine Ansprüche aufgeben will, hat mehrere Möglichkeiten, um sich beraten zu lassen.
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: Für Flüge ab dem 1. November 2013 können Sie bei Problemen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ansprechen. Zuvor müssen Sie aber schriftlich versuchen, direkt mit der Fluggesellschaft Ihre Ansprüche durchzusetzen. Erst wenn dies scheitert, ist es als Privatreisender (also nicht für Geschäftsreisen) möglich, ohne Gebühren einen Schlichtungsantrag bei der SÖP einzureichen, um eine Entschädigung zu erreichen. https://soep-online.de/
Das Luftfahrtbundesamt - Keine Schlichtungsstelle im eigentlichen Sinn, sondern Aufsichtsbehörde. Hier können Sie sich beschweren, wenn Ihrer Meinung nach die Airline gegen geltendes europäisches Recht verstößt. Die Prüfung Ihres Falles führt bei einer Bestätigung Ihrer Einschätzung eventuell zu einer Sanktion und eventuell zu einer finanziellen Strafe für das Unternehmen. Die Zahlung einer Entschädigung an Sie kann das Luftfahrtbundesamt aber nicht direkt erwirken. Teilweise führt aber die Einschätzung des Amtes dazu, dass die Fluglinie sich doch bereit erklärt, Ihnen Geld zurück zu zahlen. Ihre Chancen, im Zweifel zivilrechtlich vor Gericht Ansprüche geltend zu machen, können durch einen Bescheid des Amtes ebenfalls steigen. http://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland - Bei Problemen mit der Bewilligung von Ausgleichszahlungen von Fluggesellschaften mit Sitz im EU-Ausland (z.B. Iberia, RyanAir ec.) können Sie sich mit der Bitte um Beratung an diese Institution wenden. http://www.evz.de/de/ueber-uns/kontakt/
Entschädigungen - Geld zurück gegen Provision
Wer einen Anwalt mit der Klärung der eigenen Ansprüche beauftragen will und keinen Rechtsschutz hat, der signalisiert, die Angelegenheit zu finanzieren, geht ins Risiko. Eine Möglichkeit, dies zu reduzieren, ist eine vorherige Beratung bei einer Verbraucherzentrale, für die in der Regel nur Kosten im niedrigen zweistelligen Bereich anfallen.
Eine andere Option, u, sein Geld zurück zu bekommen, sind professionelle Anbieter, die gegen Provision von meist ca. 25 % Fälle speziell im Flugbereich übernehmen. Sie verfügen über große Erfahrung zu Erfolgsaussichten und bei Verhandlungen mit Fluggesellschaften . Es gibt eine Reihe von Anbietern (z.B. flightright.de, fairplane.de etc.), man sollte mehrere Anbieter zum Thema "Entschädigung bei Flugverspätung" über Suchmaschinen recherchieren und näher betrachten, bevor man sich entscheidet.
Die Informationen dieses Artikels sollen Ihnen helfen, die Möglichkeiten einzuschätzen, Ihr Problem mit einer Fluglinie zu klären. Die Informationen wurden mit Sorgfalt recherchiert, sie stellen aber keine Rechtsberatung dar. Eine rechtliche Gewähr kann nicht übernommen werden.