Deutsche Bahn: Verbraucher-Rechte bei Beschwerden

Kaputte Klimaanlagen oder defekte Heizungen im Winter, Züge mit nicht funktionierenden Toiletten und nicht zuletzt Zug-Verspätungen und ausgefallene Züge. Tipps für diese und andere Klassiker im Umgang mit der Deutschen Bahn.

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Defekte Heizungen im Winter - Klimaanlage bei Hitze

Muss man in der Bahn über längere Zeit frieren, weil die Heizung defekt ist, kann das bei frostigen Temperaturen durchaus zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Entsteht ein gesundheitlicher Schaden, sollte dieser über ein ärztliches Attest belegt werden. Ist das gegeben, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen. Der Versuch lohnt aber nur dann. Für wenige Stationen in der S-Bahn ein bisschen frieren, kein Attest vom Arzt? Das wird wohl eher nicht funktionieren.

Gleiches gilt für Reisen im Sommer. Moderne Fernzüge ermöglichen es inzwischen nicht einmal mehr, die Fenster überhaupt zu öffnen. Bei Hitze haben Reisende, die längere Zeit in diesen Zügen unterwegs sind, einen Anspruch auf eine funktionstüchtige Klimaanlage. Führt eine defekte Klimaanlage bei Ihnen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, können sie bei der Bahn unter Umständen Schadensersatz verlangen. Aber auch hier muss im Zweifelsfall ein ärztliches Attest vorgelegt werden. In der Vergangenheit hat die Bahn bei defekten Klimaanagen an extremen Hitzetagen allerdings auch schon aus reiner Kulanz ohne Attest Schadensersatz gezahlt. Sie müssen dafür Ihre Ansprüche dafür in der Regel schriftlich geltend machen. Informationen sollten Sie hierfür beim Bahnpersonal im betroffenen Zug erfragen.  Es besteht aber auch noch der Weg der nachträglichen Beschwerde. Entweder besorgen Sie sich die nötigen Unterlagen im Service-Center im Bahnhof oder kontaktieren den Kundendialog der Deutschen Bahn telefonisch (gebührenpflichtige Nummer, teilweise telefonische Wartezeiten) oder per Internet-Formular. Hier der betreffende Link zu Online-Formularen: https://www.bahn.de/hilfe/online-formulare

Defekte Toiletten im Zug

Es kann vorkommen, dass ein WC im Zug kaputt und gesperrt ist. Einen oder zwei Waggons weiterzulaufen, kann wohl jedem Reisenden zugemutet werden (und ist letztlich wohl auch in seinem eigenen Interesse). Wenn aber in einem vollen Zug sehr viele Toiletten ausfallen und sich vor wenigen WC-Kabinen lange Schlangen bilden oder gar alle Toiletten durch einen technischen Defekt ausfallen, kann das Fahrgäste körperlich in eine echte Bedrängnis bringen.

Die Bahn muss prinzipiell funktionierende Toiletten bereitstellen. Fehlt es in Ihrem Zug, wenden Sie sich an das Zugpersonal. Hatten Sie lange und unangenehme Wartezeiten, kann es sich lohnen, auch im Nachhinein die Zugbegleiter noch anzusprechen, sich den Mangel schriftlich bestätigen zu lassen und den Versuch zu wagen, einen Schadenersatz einzufordern. In extremen Fällen, ohne eine einzige funktionierende Toilette im Fernzug wurde Bahnkunden auch schon vor Gericht ein Schmerzensgeld zugesprochen (vgl. z.B. Urteil des AG Frankfurt a.M. 2002, Az: 32 C 261/01).

Kein Sitzplatz? Mit bzw. ohne Reservierung?

Erst einmal direkt ins Bordrestaurant zum Frühstück, der reservierte Sitzplatz wartet ja. Nicht unbedingt! Zuerst einmal werden in einem gut besetzten Zug Reisende ohne Reservierung davon ausgehen, das kein Fahrgast mehr kommt und den Platz "besetzen". Auch wenn das in der Praxis nur selten zu Diskussionen führt: Offiziell können Sie mit Ihrer Reservierung den Sitzplatz nur bis 15 Minuten nach der Zugabfahrt verlangen.

Bei defekten oder verspäteten Zügen werden oft Ersatzzüge eingesetzt. Meist sind in diesen Zügen die ursprünglichen Reservierungen nicht am Platz ausgewiesen oder es gibt auch schlicht die entsprechenden Waggon-Nummern nicht. Ein Recht auf eine Ersatzreservierung haben Sie nicht, Sie können sich in diesem Fall aber immerhin den Preis für die Sitzplatzreservierung von der Bahn ausbezahlen lassen. 

Ab in die 1. Klasse?

Ersatzzug, ein verspäteter Zug oder einfach ein voller Zug, alle Plätze in der 2. Klasse sind bereits belegt? In keinem der Fälle dürfen Sie aus dieser Tatsache für sich den Anspruch ableiten, sich ungefragt auf die angenehm leeren Plätze der 1. Klasse zu setzen. Wer dann auf Nachfrage noch ungehalten wird, der muss, wenn er Pech hat, mit einem "Ticket" als Schwarzfahrer rechnen. Doch soweit muss es nicht kommen.  Fragen Sie den Zugschaffner, gerade bei Terminchaos und Ersatzzügen ist das Bahnpersonal teilweise kulant bei solchen Fragen. Es kann aber auch gute Gründe geben, warum dies im konkreten Fall nicht erlaubt wird.

Siehe auch:

Bahn-Verspätungen: Entschädigung - wieviel Geld zurück? 

Link zu Online-Formularen der Deutschen Bahn: https://www.bahn.de/hilfe/online-formulare

(Alle Angaben ohne Gewähr)