Urlaub stornieren bei höherer Gewalt - Terror, Krieg, Naturkatastrophen

Wann und wie kann man seinen gebuchten Urlaub beim Reiseveranstalter stornieren, wenn eine die Lage sich am Urlaubsziel bedrohlich verändert hat? Höhere Unsicherheiten reichen nicht automatisch aus, um ohne Kosten von einer Reise zurücktreten zu können. Bei offiziellen Reisewarnungen ist die Lage klarer.

 

Kann ich meine Reise wegen einer aktuellen Gefahrenlage kostenlos stornieren?

Gegen Zahlung der mit dem Reiseveranstalter festgelegten Storno-Gebühren kann man seine Reise bei zunehmenden Bedenken vor Antritt der Reise immer kündigen.

Eine allgemeine Terrorgefahr oder andere Gefahrenlage reicht aber in der Regel nicht aus, um von einem abgeschlossenen Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten. Bei der Buchung über kleine Reiseanbieter und bei selbst gebuchten Individualreisen bleiben dem Urlauber oft Kosten für die Stornierung einer Reise. Man kann hier zumindest versuchen, auf Kulanz eine Umbuchung zu erreichen.

Eine Reihe vor allem großer Reiseveranstaltern bieten jedoch in einzelnen konkreten Fällen aber Möglichkeiten zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung an. Damit wird auch einem möglichen Imageschaden Rehnung getragen. Kaum einer der großen Touristik-Konzerne möchte hier seine Kunden schlechter stellen als der große Konkurrent.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher beim Anbieter vorab über allgemeine Zusagen informieren oder bei der Auswahl des Reiseanbieters auf positive Beispiele achten. So hatten nach dem Putschversuch in der Türkei große Tourismus-Anbieter wie unter anderem die TUI und Thomas Cook für einen begrenzten Buchungszeitraum angeboten, Reisen kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren. Ähnlich verhielten sich die beiden großen Reiseanbieter auch nach den Anschlägen in Thailand im August 2016.

 

Höhe von Stornogebühren für Reisen

hilfe - Rettungsreifen mit LaptopDie prozentualen Kosten hängen im Detail vom konkreten Vertrag mit dem Reiseveranstalter ab. In der Regel gilt:  Stornogebühren steigen, je kurzfristiger vor Antritt eine Reise storniert wird. Abhängig von der Art Ihrer Reise fallen oft Stornogebühren zwischen 20 und 55 Prozent an, wenn Sie die Reise bis einen Monat vor Antritt storniert wird. Noch kurzfrisitigere Stornierungen können durch den kaum noch möglichen Weiterverkauf aber auch bis zu 90% des Preises ausmachen.

 

Sonderfall: Höhere Gewalt - Terror, Krieg, Naturkatastrophen

Liegt eine sogenannte höhere Gewalt vor, kann ein Rücktritt von der Pauschalreise einfacher werden. Das kann zum Beispiel Naturkatastrophen, die konkrete Terror-Gefahr durch Anschläge oder Bürgerkriegs-Unruhen beinhalten. Beispielsweise wenn an einem bestimmten Ort oder einer eingegrenzten Region nicht sicher sind, weil auch weiterhin mit massiven Anschlägen gerechnet wird. Bei solchen Gefährdungslagen können Kunden in vielen Fällen Pauschalreisen ohne Stornogebühren kündigen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit dann hoch, dass der Reiseeanbieter die ganze Reise selbst kostenlos storniert oder sogar absagt.

Sie selbst können meist erst kurz vor dem eigentlichen Reisetermin kostenlos stornieren. Dann zumidest, wenn nicht vorher sicher ist, ob zum Zeitpunkt der Reise noch ein unzumutbares Sicherheitsrisiko besteht.

Leider ist "höhere Gewalt" rechtlich nicht eindeutig definiert. Im Streitfall müssen Einzelfälle deshalb vor Gericht bewertet werden. Die Reise selbst muss durch die eingetretenen Umstände beeinträchtigt sein, z.B  weil sie direkt in das gefährdete Gebiet führt bzw. der Reisende direkt gefährdet ist.

Reiserücktrittsversicherungen zahlen in der Regel in diesen Fällen nicht. Die meisten Verträge enthalten Ausschlussklauseln für "höhere Gewalt".

 

Aktuelle Reisewarnungen "helfen" bei der kostenlosen Stornierung

Hier muss man zwischen offiziellen Reisewarnungen und lediglich "verschärften Sicherheitshinweisen"des Auswärtigen Amtes unterscheiden. Sicherheitshinweise beinhalten oftmals nur mögliche unspezifische Gefahren in einzelnen Landesteilen oder bestimmten Orten. Dazu können auch Ratschläge gehören,  Menschenansammlungen und bestimmte öffentliche Plätze zu meiden. Solche Sicherheitshinweise bestehen für relativ viele Länder, als Verhaltens-Tipps für Reisende. 

Richter beziehen solche Sicherheitshinweise in Ihre Bewertung mit ein. Wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausspricht, droht für eine Region bzw. für ein Land, wird davon ausgegangen, dass jedem Reisenden dort eine lebensbedrohliche Gefahr droht. Soclhe Warnungen werden allerdings nur sehr selten ausgesprochen. In solchen Fällen sind die Chancen sehr hoch, dass Reiseveranstalter selbst die Reise stornieren bzw. kostenloses Stornieren einer Pauschalreise durch den Reisenden akzeptieren.

 

Nachteile für Urlaubs-Buchungen bei Individualreisenden

Wer seine Reise selbst zusammenstellt und direkt Flug und Hotel auf seinen Namen bucht, hat hier im Vergleich zum Pauschalurlauber allerdings weniger Rechte. Eine kostenlose Kündigung wegen höherer Gewalt, ist hier auch im Falle einer Reisewarnung rechtlich nicht abgesichert. Zumindest mit Stornokosten für Flug bzw. Hotel muss man in diesem Fall rechnen.

 

Wie kündigt man eine Reise am besten?

In vielen Fällen könnte eigentlich auch eine E-Mail an den Reiseveranstalter ausreichen. Wer sicher gehen möchte, dass der Anbieter sich nicht im Streitfall versucht herauszureden, sollte aber den etwas aufändigeren Weg wählen: Als briefliche Kündigung mit der Post als Einschreiben. Ihre Kündigung sollte klar den Rücktritt vom Vertrag wegen höherer Gewalt und idealerweise die konkreten Gründe dafür benennen. Auch Ihre Forderung, den kompletten Reisepreis zurück zu erhalten, sollte in diesem Brief stehen. Eien Fristsetzung für die Rückzahlung bringt den Veranstalter unter Zugzwang zu einer Reaktion und gibt Ihnen eine klaren zeitlichen Rahmen für eine Nachfrage. Die Frist sollte nicht zu kurz gesetzt sein, ca. drei bis vier Wochen sollten aber für eine Rückzahlung ausreichen.